Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA)
für die Nutzung der Software RechnungFertig
(Stand: 24.11.2025)
1. Vertragsgegenstand
Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung („EULA“) regelt das Rechtsverhältnis zwischen
Pyka Solutions („Lizenzgeber“) und dem Endbenutzer („Lizenznehmer“ oder „Nutzer“)
hinsichtlich der Nutzung der Software RechnungFertig einschließlich aller zugehörigen Dateien, Dokumentationen, Updates und Verbesserungen (nachfolgend „Software“).
Die Software dient der Erstellung und Verarbeitung von elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) und wird ausschließlich als Desktop-Anwendung bereitgestellt, die vollständig offline betrieben wird.
Mit Installation, Kopie oder Nutzung der Software akzeptiert der Nutzer diese EULA in vollem Umfang.
2. Lizenzumfang
- Der Lizenzgeber gewährt dem Nutzer eine einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an der Software.
- Die Lizenz berechtigt ausschließlich zur Verwendung innerhalb einer einzigen gewerblichen Einheit / eines Unternehmens.
- Die Nutzung ist auf die Installation in einer gewerblichen Einheit begrenzt. Mehrfachinstallationen auf verschiedenen Endgeräten (z.B. PC, Laptop) innerhalb dieser Einheit sind zulässig, sofern nur eine Person oder ein Team der gleichen Einheit die Software zeitgleich nutzt.
- Die Software darf ausschließlich zu rechtmäßigen geschäftlichen Zwecken genutzt werden.
3. Offline-Betrieb
- Die Software ist für den vollständig offline betriebenen Einsatz vorgesehen.
- Der Lizenzgeber übernimmt keine Verantwortung für eventuelle gesetzliche Änderungen oder Anforderungen an E-Rechnungen, die durch fehlende Online-Konnektivität nicht automatisch aktualisiert werden.
- Der Nutzer ist selbst verantwortlich dafür, erforderliche Updates zeitnah einzuspielen. Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, die aufgrund veralteter Softwareversionen entstehen, insbesondere wenn diese E-Rechnungen nicht mehr rechtskonform erstellen können.
4. Verbot der Weitergabe und unzulässige Nutzung
- Die Vervielfältigung (Kopieren und Behalten), Vermietung, Verpachtung, Überlassung oder sonstige Bereitstellung der Software oder der Lizenz an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
- Ebenso untersagt ist jegliche Form der Unterlizenzierung oder Veröffentlichung der Software oder deren Bestandteile.
- Die Nutzung durch mehrere rechtlich selbstständige Unternehmen ist ohne gesonderte Lizenzvereinbarung nicht gestattet.
- Der Nutzer darf die Software nicht für einen Servicebetrieb („Software-as-a-Service“, Outsourcing, Rechenzentrum) zugunsten Dritter einsetzen.
5. Urheberrechte
- Die Software ist urheberrechtlich geschützt.
- Alle Rechte, die nicht ausdrücklich in dieser EULA gewährt werden, verbleiben beim Lizenzgeber.
- Das Entfernen, Verändern oder Umgehen technischer Schutzmechanismen ist untersagt.
6. Änderungen, Reverse Engineering und Dekompilierung
- Dem Nutzer ist es untersagt, die Software ganz oder teilweise zu:
- bearbeiten,
- verändern,
- übersetzen,
- zurückzuentwickeln (Reverse Engineering),
- dekompilieren oder disassemblieren,
- modifizieren oder mit anderer Software zu verbinden, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist.
- Anpassungen oder Erweiterungen der Software bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Lizenzgebers.
7. Gewährleistung
- (1) Für die kostenlose Testversion: Die Überlassung der Testversion erfolgt unentgeltlich (schenkungsweise). Eine Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel wird ausgeschlossen, es sei denn, der Lizenzgeber hat einen Mangel arglistig verschwiegen. Der Lizenzgeber übernimmt insbesondere keine Gewähr dafür, dass die mit der Testversion erzeugten Daten für den geschäftlichen Verkehr oder steuerliche Zwecke geeignet sind.
(2) Für die kostenpflichtige Vollversion: Es gelten die gesetzlichen Regelungen zur Mängelgewährleistung mit folgenden Maßgaben:
- a) Beschaffenheit: Die Software gilt als vertragsgemäß, wenn sie im Wesentlichen den in der Programmdokumentation beschriebenen Funktionen entspricht. Die Parteien sind sich einig, dass Software nach dem aktuellen Stand der Technik nicht völlig fehlerfrei erstellbar ist.
- b) Mitwirkung: Der Nutzer ist verpflichtet, auftretende Mängel dem Lizenzgeber unverzüglich und mit einer möglichst genauen Fehlerbeschreibung zu melden, um eine Überprüfung zu ermöglichen.
- c) Einschränkung: Keine Gewährleistung wird übernommen für Fehler, die auf unsachgemäße Bedienung, nicht genehmigte Änderungen an der Software durch den Nutzer oder auf Systemumgebungen zurückzuführen sind, die nicht den angegebenen Systemvoraussetzungen entsprechen.
8. Haftungsbeschränkung
- Der Lizenzgeber haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“), jedoch begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
- Die Haftung für Folgeschäden, indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust sowie für Schäden aus der Verarbeitung fehlerhafter E-Rechnungsdaten ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, die aus der fehlerhaften oder nicht konformen Erstellung von E-Rechnungen durch den Nutzer entstehen, insbesondere nicht für Bußgelder, Strafzinsen oder behördliche Verwarnungen.
9. Updates und Support
- Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, Updates, Upgrades oder Supportleistungen bereitzustellen.
- Werden Updates bereitgestellt, unterliegen diese ebenfalls dieser EULA.
10. Laufzeit und Beendigung
- Diese EULA tritt mit Installation oder Nutzung der Software in Kraft und gilt unbefristet, solange der Nutzer die Lizenzbedingungen einhält.
- Bei Verstoß gegen diese EULA kann der Lizenzgeber den Lizenzvertrag fristlos kündigen.
- Nach Beendigung der Lizenz muss der Nutzer:
- die Nutzung einstellen,
- die Software vollständig deinstallieren,
- alle Kopien vernichten.
11. Datenschutz
- Die Software arbeitet vollständig offline und übermittelt keine personenbezogenen Daten an den Lizenzgeber.
- Der Nutzer ist selbst verantwortlich für die datenschutzkonforme Verarbeitung der mit der Software erzeugten E-Rechnungen.
- Die Software fügt jeder mit ihr erstellten E-Rechnung automatisch den Satz „Created with RechnungFertig“ und einen nicht rückrechenbaren Teil des kryptographischen Hashwerts des Lizenzschlüssels des Kunden der factur-x.xml (Abschnitt ram:IncludedNode) hinzu.
- Dieser Hashwert-Ausschnitt dient ausschließlich der technischen Lizenzprüfung, der Missbrauchsprävention sowie der Nachvollziehbarkeit der Softwareherkunft.
- Der Hashwert-Ausschnitt ermöglicht keine unmittelbare Identifikation des Kunden, kann jedoch in Verbindung mit internen Informationen des Anbieters dazu verwendet werden, die verwendete Lizenz und damit den Lizenznehmer zu bestimmen. Der Hash enthält keine inhaltlichen Informationen zur Rechnung (Preise, Leistungsdaten).
- Die Einbettung des Hashwerts erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an Lizenzschutz und Missbrauchsprävention) bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit die Lizenzprüfung Bestandteil des Lizenzvertrags ist.
- Der Kunde hat eigenverantwortlich zu prüfen, ob gegenüber Empfängern der E-Rechnungen eine Information über die technische Kennzeichnung erforderlich ist oder nicht.
12. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand ist der Sitz des Lizenzgebers, sofern gesetzlich zulässig.
- Änderungen und Ergänzungen dieser EULA bedürfen der Schriftform.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser EULA unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
