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	<title>Digitale Rechnungsverarbeitung &#8211; RechnungFertig.de</title>
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	<description>Rechnungsprogramm für Einzelunternehmer, ohne Abo und Cloud</description>
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	<title>Digitale Rechnungsverarbeitung &#8211; RechnungFertig.de</title>
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		<title>E-Rechnung für Kleinunternehmer</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Martin Pyka]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 03 Feb 2026 20:24:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[E-Rechnung in der Praxis]]></category>
		<category><![CDATA[B2B]]></category>
		<category><![CDATA[Digitale Rechnungsverarbeitung]]></category>
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		<category><![CDATA[Kleinunternehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Selbständige]]></category>
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					<description><![CDATA[Seit 01.01.2025 ist „E-Rechnung“ in Deutschland nicht mehr gleichbedeutend mit „PDF per E-Mail“, sondern meint grundsätzlich strukturierte Rechnungsdaten nach EN 16931 – z. B. XRechnung oder ZUGFeRD (ab 2.0.1), je nach Profil. Für dich als Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist das doppelt wichtig: Du musst E-Rechnungen empfangen können (organisatorisch reicht oft ein E-Mail-Postfach, die weitere [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Seit 01.01.2025 ist „E-Rechnung“ in Deutschland nicht mehr gleichbedeutend mit „PDF per E-Mail“, sondern meint grundsätzlich strukturierte Rechnungsdaten nach EN 16931 – z. B. XRechnung oder ZUGFeRD (ab 2.0.1), je nach Profil. Für dich als Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist das doppelt wichtig: Du musst E-Rechnungen empfangen können (organisatorisch reicht oft ein E-Mail-Postfach, die weitere Verarbeitung/Archivierung muss aber passen), bist aber bei der Ausstellung in vielen Fällen ausgenommen (Sonderregelung u. a. über § 34a UStDV). Trotzdem lohnt es sich, ZUGFeRD sauber zu beherrschen: Viele B2B-Kunden erwarten es, und Fehler im XML führen in der Praxis zu Rückfragen, Validierungsfehlern oder verspäteten Zahlungen.</p>
<p>Der entscheidende ZUGFeRD-Punkt wird oft unterschätzt: Das „schöne“ PDF ist nur die Sicht für Menschen – maßgeblich für die E-Rechnung ist der strukturierte XML-Teil. Das BMF stellt klar, dass umsatzsteuerliche Pflichtangaben im strukturierten Teil enthalten sein müssen. Heißt für Kleinunternehmer: Auch wenn du keine Umsatzsteuer ausweist, darf deine Rechnung nicht „irgendwie abgespeckt“ sein. Ein Klassiker ist: Im PDF steht korrekt „§ 19“, aber im XML fehlen Pflichtfelder oder es stehen noch 19 % drin, weil die Software ein Standard-Steuerprofil gezogen hat. Ergebnis: Der Empfänger kann nicht automatisiert buchen – und du hast unnötigen Aufwand.</p>
<p>Ein häufiger Irrtum lautet: „Als Kleinunternehmer muss ich keinen Steuersatz angeben, also kann ich Umsatzsteuer komplett ignorieren.“ Richtig ist: Du stellst ohne Umsatzsteuerausweis in Rechnung, aber der Grund muss erkennbar sein – der Kleinunternehmer-Hinweis gehört sauber auf die Rechnung. Seit 01.01.2025 werden die Anforderungen für Kleinunternehmer-Rechnungen zudem praktisch über die Sonderregel § 34a UStDV greifbarer, weshalb sich ein eigenes Template lohnt (statt eine „normale USt-Rechnung“ nur auf 0 zu setzen). Für deine Vorlagen bedeutet das: Im PDF keine USt-Beträge und keine Prozent-Steuersätze anzeigen, aber den §-19-Hinweis klar platzieren (z. B. im Fußbereich oder unter der Summenzeile).</p>
<p>Damit es in ZUGFeRD wirklich „wasserdicht“ ist, musst du den Hinweis zweigleisig denken: sichtbar im PDF und konsistent im XML. Im PDF haben sich kurze, eindeutige Formulierungen bewährt, z.B.:<br />&#8211; „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“<br />&#8211; „Rechnungsstellung ohne Ausweis der Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG.“<br />Optional (gerade bei B2B hilfreich, um Rückfragen zu vermeiden): „Ein Vorsteuerabzug ist aus dieser Rechnung nicht möglich.“<br />Im XML wiederum darfst du die Umsatzsteuerlogik nicht „leer lassen“ oder widersprüchlich befüllen: Typische Implementierungen arbeiten mit 0-Werten (Steuerbetrag/Steuersatz) plus Befreiungs-/Begründungstext (Exemption Reason). Entscheidend ist weniger die Wortwahl, sondern dass PDF-Aussage und XML-Daten dasselbe sagen – und dein Export eine EN-16931-Validierung besteht.</p>


<p></p>
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		<title>E-Rechnungen gesetzeskonform abwickeln ohne Archiv-Abo</title>
		<link>https://rechnungfertig.de/2026/01/24/e-rechnungen-gesetzeskonform-abwickeln-ohne-archiv-abo/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Martin Pyka]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 Jan 2026 23:55:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[E-Rechnung in der Praxis]]></category>
		<category><![CDATA[B2B]]></category>
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		<category><![CDATA[Selbständige]]></category>
		<category><![CDATA[USB-WORM-Stick]]></category>
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					<description><![CDATA[Viele Selbständige, Kleinunternehmer und Nebenberufler wollen ihre Rechnungen heute gesetzeskonform abwickeln – aber bitte ohne dauerhaftes Archiv-Abo. Genau dafür eignet sich ein schlankes Setup aus zwei klar getrennten Bausteinen: RechnungFertig zum Erstellen der Rechnungen und ein USB‑WORM‑Stick als revisionssichere Ablage. Das Prinzip dahinter ist simpel: Die Rechnungssoftware erzeugt die korrekten Dateien (im Idealfall E‑Rechnungsformate wie [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Viele Selbständige, Kleinunternehmer und Nebenberufler wollen ihre Rechnungen heute <strong>gesetzeskonform</strong> abwickeln – aber bitte ohne dauerhaftes Archiv-Abo. Genau dafür eignet sich ein schlankes Setup aus zwei klar getrennten Bausteinen: RechnungFertig zum Erstellen der Rechnungen und <strong>ein USB‑WORM‑Stick</strong> als revisionssichere Ablage. Das Prinzip dahinter ist simpel: Die Rechnungssoftware erzeugt die korrekten Dateien (im Idealfall E‑Rechnungsformate wie XRechnung oder ZUGFeRD), und das Archivmedium sorgt anschließend dafür, dass diese Dateien nicht mehr veränderbar gespeichert werden. So bleiben Sie flexibel (Software kann wechseln), während Ihr Archiv stabil und prüfungstauglich bleibt.</p>
<p>Zur Erinnerung: Seit 01.01.2025 wird die E‑Rechnung im inländischen B2B-Umfeld zum neuen Standard (mit Übergangsregelungen), und eine „E‑Rechnung“ ist eben nicht einfach nur ein PDF, sondern ein strukturiertes elektronisches Format (z. B. XRechnung/XML oder ZUGFeRD mit eingebettetem XML), das automatisiert verarbeitet werden kann. Für die Aufbewahrung bedeutet das: <strong>Mindestens der strukturierte Teil muss im Original erhalten bleiben</strong>. Wenn Sie nur ein hübsches PDF ablegen, aber das XML fehlt oder wird nachträglich verändert, wird es im Zweifel kritisch. Deshalb sollte Ihr Workflow so aufgebaut sein, dass Sie mit RechnungFertig die E-Rechnungen generieren, die Sie danach konsequent ins Archiv überführen.</p>
<p>Eine Archivierungslösung dafür kann ein USB-WORM-Stick (Write Once, Read Many) sein: Er ist darauf ausgelegt, Dateien einmalig zu speichern. <strong>Danach sind sie nicht lösch- oder überschreibbar.</strong> Das ist für GoBD-relevante Anforderungen wie „Unveränderbarkeit“ ein großer Pluspunkt – und für kleine Betriebe attraktiv, weil keine Cloud nötig ist und keine laufenden Kosten entstehen. Der verlinkte Stick (16 GB) eignet sich für die Archivierung von E-Rechnungen (XRechnung/ZUGFeRD/Factur-X) und funktioniert unter Windows/Linux (aktuell leider nicht unter MacOS). Entscheidend: WORM ist ein starkes technisches Element – ersetzt aber nicht die organisatorischen Pflichten. In der Praxis funktioniert das Setup am besten mit einem festen Mini-Prozess: (1) Rechnung in RechnungFertig erstellen, (2) als E-Rechnung (XRechnung XML oder ZUGFeRD-PDF) speichern/exportieren, (3) vor dem Archivieren kurz validieren, ob die E-Rechnung technisch korrekt ist (damit Sie nicht fehlerhafte Dateien unveränderbar „einbetonieren“), und (4) dann ab auf den WORM-Stick – <strong>mit einem klaren Ablageschema</strong>. So erreichen Sie „Wiederauffindbarkeit“ auch ohne teures DMS, weil Sie über Ordnerstruktur und Dateinamen schnell suchen können.</p>
<p>Was Sie trotzdem einplanen müssen: GoBD-Konformität ist nicht nur Technik, sondern auch Nachvollziehbarkeit. Sie brauchen eine kurze <strong>Verfahrensdokumentation</strong> (für Kleinstbetriebe reichen oft wenige Seiten), in der steht: Wer erstellt Rechnungen? Welche Formate sind das „Original“? Wie werden Dateien benannt/abgelegt? Wie stellen Sie Vollständigkeit sicher (Checkliste „Rechnung erstellt → exportiert → validiert → archiviert“)? Und ganz wichtig: Ein WORM-Stick ist kein Backup. Wenn er verloren geht oder defekt ist, ist Ihr Archiv weg. Die pragmatische Lösung ist eine zweite, getrennt verwahrte Archivkopie nach festem Rhythmus (z. B. monatlich) – mit dem Ziel, dass auch diese Kopie die unveränderten Originale enthält und Sie im Notfall ausweichen können.</p>
<p>&#8212;</p>
<h3>Weiterführende Links / Quellen</h3>
<ul>
<li>BMF FAQ zur E‑Rechnung (Definition, Aufbewahrung, Übergang): https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html</li>
<li>USB‑WORM‑Stick (Produktseite): https://erechnungs-validator.de/produkt/e-rechnung-archiv-usb-worm-stick-16gb/</li>
<li>Hinweis-/Praxisartikel zur revisionssicheren Archivierung von E‑Rechnungen (Anbieter): https://erechnungs-validator.de/e-rechnungen-xrechnung-zugferdarchivieren-rechtssicher-revisionssicher-gesetzeskonform/</li>
<li>Hintergrund zu XRechnung/ZUGFeRD in der Praxis (Einordnung strukturierter Daten): https://www.dr-weiss.com/eingangsrechnungsbearbeitung/tipps-zur-einfuehrung-xrechnung-und-zugferd-verarbeitung.html</li>
</ul>
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		<title>E-Rechnung 2026: Pflichten für Selbständige kennen</title>
		<link>https://rechnungfertig.de/2026/01/16/dies-ist-ein-testbeitrag/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Martin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Jan 2026 18:09:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[E-Rechnung in der Praxis]]></category>
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					<description><![CDATA[2026 ist für viele Selbständige das Jahr, in dem die E-Rechnung vom „Thema für später“ zur ganz normalen Alltagspost wird. Der Knackpunkt: Seit 01.01.2025 gilt umsatzsteuerlich eine neue Logik – eine „E-Rechnung“ ist nur noch eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das eine automatisierte Verarbeitung ermöglicht. Ein „normales PDF per Mail“ ist damit keine [&#8230;]]]></description>
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<p>2026 ist für viele Selbständige das Jahr, in dem die E-Rechnung vom „Thema für später“ zur ganz normalen Alltagspost wird. Der Knackpunkt: Seit <strong>01.01.2025</strong> gilt umsatzsteuerlich eine neue Logik – eine „E-Rechnung“ ist nur noch eine Rechnung <strong>in einem strukturierten elektronischen Format</strong>, das eine automatisierte Verarbeitung ermöglicht. Ein „normales PDF per Mail“ ist damit <strong>keine E-Rechnung mehr</strong>, sondern läuft als <strong>sonstige Rechnung</strong>. Das ist 2026 deshalb so relevant, weil immer mehr Geschäftspartner (und deren Buchhaltungssysteme) ab dann konsequent strukturierte Formate verlangen – auch wenn du selbst möglicherweise noch Übergangsregeln nutzen darfst.</p>



<div class="wp-block-group is-nowrap is-layout-flex wp-container-core-group-is-layout-6c531013 wp-block-group-is-layout-flex">
<p>Was du 2026 auf jeden Fall spüren wirst: <strong>Empfangen können ist seit 2025 Pflicht</strong> – für <strong>alle inländischen Unternehmer</strong>, also auch für Kleinunternehmer, Solo-Selbständige und Freiberufler. Rein formal reicht dafür zwar ein E-Mail-Postfach, praktisch musst du aber mit dem Inhalt umgehen können: <strong>XML-Dateien lesen, prüfen, korrekt ablegen und an die Buchhaltung/den Steuerberater übergeben</strong>. Wenn du hier 2026 nicht nachziehst, entstehen schnell Reibungsverluste (Rückfragen, fehlende Pflichtangaben, unklare Ablage) – selbst dann, wenn du selbst noch PDFs verschickst.</p>
</div>



<p>Beim <strong>Versenden</strong> ist 2026 oft noch ein Übergangsjahr: Viele dürfen im B2B-Umfeld je nach Konstellation weiterhin „sonstige Rechnungen“ (PDF/Papier) nutzen – teils an Bedingungen geknüpft, etwa an die Zustimmung des Empfängers. Aber genau hier lauert der Praxis-Fallstrick: Große Kunden, Konzerne und öffentliche Auftraggeber stellen ihre Prozesse um und akzeptieren zunehmend <strong>nur noch</strong> strukturierte Rechnungen oder verarbeiten sie bevorzugt. Heißt für dich: Auch wenn du rechtlich vielleicht noch „dürftest“, kann es 2026 schon geschäftlich unklug sein, bei reinen PDF-Rechnungen zu bleiben – weil du sonst im schlimmsten Moment (wenn ein wichtiger Kunde umstellt) hektisch nachrüsten musst.</p>



<p>Technisch sind 2026 vor allem drei Begriffe wichtig: <strong>XRechnung</strong>, <strong>ZUGFeRD 2.x (z. B. 2.2)</strong> und „<strong>hybride PDFs</strong>“. XRechnung ist ein <strong>reines XML-Format</strong> (basierend auf EN 16931) und besonders im B2G-Bereich Standard, schwappt aber in B2B immer stärker rüber; deine Software sollte mindestens die gängigen aktuellen XRechnung-Versionen sauber unterstützen. ZUGFeRD ist für viele Kleine der pragmatische Einstieg: <strong>PDF/A-3 + eingebettete XML-Daten</strong> – Menschen können das PDF lesen, Systeme verarbeiten die XML. Wichtig ist dabei: Nicht jedes ZUGFeRD-Profil ist „voll EN-16931“; in der Praxis gelten bestimmte Profile (z. B. MINIMUM/BASIC-WL) als <strong>nicht ausreichend</strong> für eine „vollwertige“ E-Rechnung. Und: Bei hybriden Formaten zählt steuerlich und technisch zunehmend der strukturierte Teil – <strong>das PDF ist eher Anzeige, die XML ist die Wahrheit</strong>. Abweichungen zwischen PDF und XML können unnötige Risiken und Rückfragen auslösen.</p>



<p>Was solltest du <strong>jetzt</strong> (2026) konkret tun – und was kann warten? <strong>Jetzt</strong> solltest du (1) einen festen Eingangskanal definieren (z. B. rechnung@…), (2) sicherstellen, dass du XRechnung/ZUGFeRD <strong>anzeigen und idealerweise validieren</strong> kannst (Viewer/Validator oder direkt im Buchhaltungstool), und (3) die <strong>Archivierung GoBD-tauglich</strong> aufsetzen – inklusive der strukturierten Datei (XML), nicht nur „PDF abheften“. <strong>Planen</strong> solltest du 2026 außerdem die Umstellung deiner Ausgangsrechnungen auf mindestens ein E-Rechnungsformat (oft ZUGFeRD als Standard + XRechnung für Kunden/Portale, die es verlangen) und deine Stammdaten disziplinieren (Adresse, USt-ID, Leistungsdatum, Steuersätze etc.), weil Validatoren Fehler gnadenlos sichtbar machen. Im Blick behalten solltest Du – je nach Geschäftsmodell – das große EU-Thema <strong>ViDA</strong>: Die EU-weiten Digital-Reporting-Pflichten für grenzüberschreitende B2B-Umsätze kommen erst später (ab 2030). </p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h3 class="wp-block-heading">Weiterführende Quellen</h3>



<ul class="wp-block-list">
<li>BMF – FAQ zur E-Rechnung (Deutschland, Definition/Empfangspflicht/Kleinunternehmer): <a href="https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html" target="_blank" rel="noopener">https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html</a></li>



<li>Haufe – Überblick E-Rechnungspflicht und Übergangsregelungen: <a href="https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/elektronische-rechnung-wird-pflicht-erechnung-im-ueberblick_168_605558.html" target="_blank" rel="noopener">https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/elektronische-rechnung-wird-pflicht-erechnung-im-ueberblick_168_605558.html</a></li>



<li>EU-Kommission (TAXUD) – ViDA-Paket, Zeitplan/DRR: <a href="https://taxation-customs.ec.europa.eu/news/adoption-vat-digital-age-package-2025-03-11_en" target="_blank" rel="noopener">https://taxation-customs.ec.europa.eu/news/adoption-vat-digital-age-package-2025-03-11_en</a></li>



<li>IHK Köln – Hinweise zu BMF-Schreiben/E-Rechnung, Profile/Abweichungen Hybridformate: <a href="https://www.ihk.de/koeln/hauptnavigation/recht-steuern/steuern/bmf-schreiben-zur-e-rechnung-vom-15-10-2025-6774012" target="_blank" rel="noopener">https://www.ihk.de/koeln/hauptnavigation/recht-steuern/steuern/bmf-schreiben-zur-e-rechnung-vom-15-10-2025-6774012</a></li>



<li>IHK (Entwurf/Material zu BMF-Schreiben, Validierung/Umsetzungshinweise): <a href="https://www.ihk.de/meo/recht-und-steuern/steuerrecht/downloads/beitraege/entwurf-fuer-ein-2-bmf-schreiben-zur-e-rechnungspflicht-6612416" target="_blank" rel="noopener">https://www.ihk.de/meo/recht-und-steuern/steuerrecht/downloads/beitraege/entwurf-fuer-ein-2-bmf-schreiben-zur-e-rechnungspflicht-6612416</a></li>
</ul>



<p></p>
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