Nebenberuflich selbstständig zu sein, ist ein einfacher und vergleichsweise sicherer Weg, um Ideen und neue Arbeitsformen zu testen, ohne sich gleich verbindlich darauf festlegen zu müssen. Und das beste ist: In Deutschland ist das relativ unkompliziert möglich – wenn du strukturiert vorgehst.
Dieser Leitfaden zeigt dir alle Schritte von den Grundvoraussetzungen bis zur ersten Rechnung – speziell für Angestellte mit Nebenprojekt.
1. Bevor du startest: Das solltest du klären
Arbeitsvertrag prüfen
Bevor du irgendetwas anmeldest:
- Gibt es eine Nebentätigkeitsklausel?
- Ist eine Genehmigung erforderlich?
- Besteht ein Wettbewerbsverbot?
In der Regel musst du deinen Arbeitgeber informieren. Verboten werden darf die Nebentätigkeit nur, wenn:
- sie in Konkurrenz steht
- deine Leistungsfähigkeit leidet
- gesetzliche Arbeitszeiten überschritten werden
Tipp: Informiere deinen Arbeitgeber schriftlich darüber, dass Du Dich nebenberuflich selbstständig machen willst – selbst wenn keine Genehmigungspflicht besteht
Ist deine Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich?
Das entscheidet über die Anmeldung:
Freiberuflich (z.B. Berater, Entwickler, Designer, Texter):
→ Keine Gewerbeanmeldung nötig
→ Direkt Anmeldung beim Finanzamt
Gewerblich (z.B. Handel, E-Commerce, Agentur, Handwerk):
→ Anmeldung beim Gewerbeamt erforderlich
→ Gewerbeamt informiert automatisch Finanzamt, IHK/HWK
Im Zweifel hilft ein kurzer Anruf beim Finanzamt oder der IHK.
Kleinunternehmer-Regelung prüfen (§19 UStG)
Als Nebenberufler ist die Kleinunternehmerregelung oft sinnvoll, um die Selbständigkeit anzutesten.
Voraussetzungen:
- Umsatz im Gründungsjahr voraussichtlich unter 25.000 €
- Im Folgejahr unter 100.000 €
Vorteile:
- Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen
- Weniger Bürokratie
- Keine monatlichen USt-Voranmeldungen
Nachteil:
- Kein Vorsteuerabzug
Für viele Nebenprojekte ist das der ideale Einstieg.
2. Vorbereitung: Was du vor der Anmeldung erledigen kannst
Name, Domain und E-Mail sichern
Wenn du nicht nur unter deinem eigenen Namen auftreten willst:
- Prüfe, ob der Name frei ist
- Sichere dir die passende Domain
- Richte eine professionelle E-Mail ein
Das kannst du alles vor der offiziellen Anmeldung machen.
Geschäftskonto (empfohlen)
Pflicht ist es nicht, aber dringend empfehlenswert:
- Saubere Trennung von privat und geschäftlich
- Einfachere Buchhaltung
- Professioneller Auftritt
Eröffnen kannst du es meist direkt nach der Gewerbeanmeldung.
3. Offiziell starten: Anmeldung & Behörden
Gewerbe anmelden (falls gewerblich)
Beim zuständigen Gewerbeamt deiner Stadt.
Kosten: ca. 20–60 €
Du brauchst:
- Personalausweis
- Beschreibung deiner Tätigkeit
Nach der Anmeldung informiert das Gewerbeamt automatisch:
- Finanzamt
- IHK / HWK
- Berufsgenossenschaft
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen
Nach der Gewerbeanmeldung erhältst du Post vom Finanzamt – oder du gehst direkt über ELSTER.
Dort gibst du an:
- Ob du Kleinunternehmer bist
- Geschätzten Umsatz & Gewinn
- Bankverbindung
- Tätigkeitsbeschreibung
Danach erhältst du deine Steuernummer für die Selbstständigkeit.
Krankenversicherung informieren
Als Angestellter bleibst du normal versichert.
Aber:
- Nebeneinkünfte müssen gemeldet werden
- Deine Selbstständigkeit darf nicht „hauptberuflich“ werden
Faustregel:
- Unter 20 Stunden pro Woche
- Einkommen deutlich unter deinem Angestelltengehalt
Rentenversicherung prüfen
Bestimmte Tätigkeiten sind rentenversicherungspflichtig (z.B. Lehrer, Coaches mit nur einem Auftraggeber).
Im Zweifel Statusfeststellung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.
4. Geschäftsbetrieb sauber aufsetzen
Rechnungen korrekt schreiben
Als Kleinunternehmer muss auf deiner Rechnung stehen:
- Dein Name & Anschrift
- Kundenanschrift
- Rechnungsnummer
- Leistungsbeschreibung
- Leistungsdatum
- Steuernummer
- Hinweis:
„Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
Im B2B- und B2G-Bereich wird die E-Rechnung zur Pflicht. Mehr Informationen zur Rechnungsausstellung für Kleinunternehmer finden sich hier und zu den Anforderungen im B2B- und B2G-Bereich hier.
Buchhaltung organisieren
Als nebenberuflicher Kleinunternehmer reicht die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Du musst:
- Einnahmen dokumentieren
- Ausgaben sammeln
- Belege 10 Jahre aufbewahren
Website rechtssicher machen
Auch wenn Du Dich „nur“ nebenberuflich selbstständig machst, benötigst Du bestimmte Pflichtangaben auf der Webseite:
- Impressum
- Datenschutzerklärung
- Cookie-Banner (bei Tracking)
- ggf. AGB
5. Jahresende: Steuerpflichten
Du musst einreichen:
- Einkommensteuererklärung
- Anlage G (bei Gewerbe)
- Anlage EÜR
- ggf. Umsatzsteuererklärung
Gewerbesteuer fällt erst ab 24.500 € Gewinn an.
Der typische Ablauf in der Praxis
Für Angestellte sieht ein realistischer Start oft so aus:
- Arbeitgeber informieren
- Kleinunternehmer-Regelung wählen
- Geschäftskonto eröffnen
- Gewerbe anmelden
- Steuerliche Erfassung erledigen
- Krankenversicherung informieren
- Website & Rechnungsstruktur aufsetzen
Jetzt kannst Du nebenberuflich selbstständig durchstarten und Kunden gewinnen 🙂
Fazit: Nebenberuflich selbstständig zu starten ist einfacher als gedacht
Als Angestellter hast du einen großen Vorteil:
Du trägst kein existenzielles Risiko.
Genau deshalb ist die nebenberufliche Selbstständigkeit der ideale Weg, um:
- eine Idee zu testen
- finanzielle Freiheit aufzubauen
- langfristig unabhängiger zu werden
Mit einer klaren Struktur ist der bürokratische Teil gut beherrschbar.
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