Wie werden Gutschriften und Storno ausgestellt?

Bei Gutschriften, Stornos und Rechnungskorrekturen entscheidet nicht primär „ob ein Betrag negativ ist“, sondern welcher Dokumenttyp (BT-3 / Invoice type code) gesetzt wurde. Genau dieser Typcode steuert, wie Empfänger-Systeme, E-Rechnungsportale und Validatoren (z.-B. im XRechnung-/Peppol-Umfeld) das Dokument verarbeiten. In der Praxis sind vor allem drei Varianten relevant: klassische Gutschrift (381), Negativrechnung als Rechnungstyp 380 und Rechnungskorrektur/Storno (384) – und jede hat ihre eigenen Feinheiten, die über „Minuszeichen setzen“ weit hinausgehen.

Die klassische Gutschrift (Typ 381) ist die richtige Wahl, wenn Sie dem Empfänger einen Betrag gutschreiben möchten (z.B. Rückerstattung, Bonus, Preisnachlass nachträglich, Kulanz), ohne zwingend eine bestehende Rechnung „zu stornieren“. Wichtig dabei: Die Gutschriftwirkung entsteht ausschließlich über den Dokumenttyp 381 – nicht dadurch, dass Sie Beträge negativ ausweisen. In der typischen ZUGFeRD/EN-16931-Umsetzung werden Positionswerte (Netto/Steuer/Brutto) ganz normal positiv befüllt, so wie bei einer normalen Rechnung. Das ist ein häufiger Stolperstein, weil manche Anwender intuitiv alles „ins Minus drehen“ – was dann je nach Empfängerprozess zu Rückfragen oder Ablehnungen führen kann.

Eine Negativrechnung (Typ 380) wird oft dann genutzt, wenn Sie technisch eine „normale Rechnung“ senden wollen, deren Gesamtbetrag negativ ist – zum Beispiel bei Schlussrechnungen nach Vorauszahlungen/Abschlägen oder in Verrechnungslogiken. In diesem Kontext ist also eine Negativrechnung eine ganz normale Rechnung, aber eben mit einem negativen Endergebnis. Die gängige Modellierung ist hier: Netto-Beträge bleiben positiv, aber die Menge wird negativ angegeben, sodass sich der negative Gesamtbetrag rechnerisch ergibt. Das kann funktionieren, ist aber in der Praxis sensibler, weil nicht jedes Portal oder jeder Workflow negative Endbeträge in einer „normalen Rechnung“ gleich gut akzeptiert. Wenn Sie häufig an öffentliche Auftraggeber oder über streng validierende Kanäle schicken, ist diese Variante besonders sorgfältig zu testen.

Wenn Sie hingegen eine konkrete, bereits gestellte Rechnung stornieren oder korrigieren müssen, ist meist die Rechnungskorrektur (Typ 384) der sauberste Weg. Auch hier werden die Beträge in den Positionsfeldern typischerweise positiv geführt; die Korrekturwirkung wird häufig über negative Mengen (oder über die Differenzlogik, je nach Prozess) abgebildet. Der entscheidende Punkt bei 384 ist aber weniger „Vorzeichen-Tricks“, sondern die eindeutige Referenz auf das Original: Die zu korrigierende Rechnung muss im Dokument korrekt referenziert werden (Preceding Invoice Reference / BG-3), damit Empfänger-Systeme die Korrektur automatisiert zuordnen können und nicht „zwei unabhängige Dokumente“ sehen.

bt-3, Gutschriften, Storno in der E-Rechnung
Gutschriften und Storno in der E-Rechnung

Als Merkhilfe für Ihren Arbeitsalltag: 381 verwenden, wenn Sie eine Gutschrift als solche ausstellen (Gutschriftwirkung über den Typcode, nicht über Minus-Beträge). 384 verwenden, wenn Sie eine bestimmte Rechnung stornieren/korrigieren (inkl. Referenz auf das Original). 380 negativ nur dann nutzen, wenn Ihr Prozess bewusst mit negativen Rechnungen arbeitet und Sie sicher sind, dass der Empfängerkanal das akzeptiert. Und noch ein Sprach-Fallstrick: Im deutschen Steuerkontext bedeutet „Gutschrift“ manchmal das Gutschriftsverfahren/Selbstfakturierung – das ist technisch ein eigener Typcode (häufig 389) und etwas anderes als eine „kaufmännische Gutschrift“ im Sinne von 381.

Weiterführende Links / Quellen

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